Die Parteien streiten darum, ob dem Arbeitsverhältnis des ab 19.11.1993 bei der ... als Flugingenieur auf DC 8 - 73 F eingesetzten Klägers unverändert der zwischen der Arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg e.V. einerseits und der DAG bzw. der ÖTV andererseits geschlossene Manteltarifvertrag Nr. 4 für das Cockpitpersonal (im folgenden:
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