Die -- beiderseits an die Tarifverträge des Baugewerbes gebundenen -- Parteien streiten über die Höhe der Ausbildungsvergütung für die Zeit April 1997 bis August 1998. Für den schriftlichen Ausbildungsvertrag vom 31.08.95 (Kopie Bl. 127 f. d.A.) verwandte die Beklagte ein von der Industrie- und Handelskammer zu Berlin für ihren Bereich allgemein verlangtes Formular des "RNK Verlages" ("RNK-Nr. 5030 N"), in dem es zur Ausbildungsvergütung (Abschnitt E) heißt:
"Der Ausbildende zahlt dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung (§ 5); diese beträgt zur Zeit monatlich brutto:
DM 1.025,30 im ersten,
DM 1.594,90 im zweiten,
DM 2.012,60 im dritten
Ausbildungsjahr. Soweit Vergütungen tariflich geregelt sind, gelten mindestens die tariflichen Sätze."
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