Die Parteien streiten um den Bestand eines Arbeitsverhältnisses.
Der am 9. Februar 1939 geborene Kläger begann seine berufliche Laufbahn bei der Reichsbahn der ehemaligen DDR. In den 60er Jahren war er am Bahnhof W. einer von fünf Brigadevorstehern und als solcher unmittelbar dem Bahnhofsvorsteher als dem Leiter des Bahnhofes W. nachgeordnet (1970 wurden bei dieser Dienststelle der Reichsbahn ca. 450 Mitarbeiter beschäftigt).
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