Gegenstand des Rechtsstreits ist die Frage, ob das Arbeitsverhältnis durch eine mit Schreiben der Beklagten vom 17.08.1998 - dem Kläger zugegangen am 19.08.1998 - erklärte Anfechtung des Arbeitsvertrages vom 03.11.1997 geendet hat.
Der am 22.10.1974 geborene Kläger war bei der Beklagten auf der Grundlage des Arbeitsvertrages vom 03.11.1997 als Mitarbeiter im technischen Support (telefonische Beratung für Soft- und Hardware) tätig; seine Arbeitszeit betrug zuletzt etwa 20 Stunden wöchentlich.
Mit Bescheid des Versorgungsamts L vom 17.02.1989 ist bei dem Kläger wegen der Funktionseinschränkung der Gliedmaßen und des Rumpfes bei angeborenem Minderwuchs ein Grad der Behinderung von 100 festgestellt worden.
In dem Personalbogen der Beklagten (Bl. 8 d.A.) hat der Kläger am 28.10.1997 bei der Frage nach einer Schwerbehinderung das Wort "nein" umkringelt.
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