LAG Düsseldorf - Urteil vom 15.02.2000
3 Sa 1781/99
Normen:
BGB § 620 ;
Fundstellen:
ARST 2000, 210
AuA 2000, 601
LAGE § 1 KSchG Wiedereinstellungsanspruch Nr. 4
LAGE § 620 BGB Nr. 63
NZA-RR 2000, 456
Vorinstanzen:
ArbG Solingen, vom 11.10.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 2603/98

Arbeitsverhältnis: Wiedereinstellungsanspruch bei Befristung

LAG Düsseldorf, Urteil vom 15.02.2000 - Aktenzeichen 3 Sa 1781/99

DRsp Nr. 2002/3673

Arbeitsverhältnis: Wiedereinstellungsanspruch bei Befristung

1. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Wiedereinstellungsanspruch im Kündigungsfall (vgl. BAG DRsp-ROM Nr. 1997/4493 und DRsp-ROM Nr. 1998/1936) ist auf Prognosefehler bei wirksam befristeten Arbeitsverhältnissen nicht anwendbar. 2. Bei wirksamer Befristungsabrede ist der gesetzliche Bestandsschutz von Anfang an zeitlich begrenzt. Eine Prognosekorrektur kann daher dem Arbeitnehmer zu nicht mehr als dem ursprünglich vereinbarten Rechtsstatus - zeitbefristetes Arbeitsverhältnis - verhelfen.

Normenkette:

BGB § 620 ;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit der Befristung des zwischen ihnen vereinbarten Anstellungsverhältnisses sowie hilfsweise um einen Wiedereinstellungsanspruch der Klägerin.

Die am 05.03.1961 geborene Klägerin war bei dem beklagten Land im Bereich der Polizeibehörde L. zunächst als "Aushilfsangestellte für die Regierungsangestellte H., für die Zeit des Erziehungsurlaubes bzw. bis zur Wiederaufnahme der Berufstätigkeit" ab dem 12.11.1986 beschäftigt (Bl. 6, 7 d.A.).