Mit der Klage begehrt die Klägerin die Übergabe von 1.500 Aktien als einen Teil noch bestehender Ansprüche aus dem vormaligen Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien.
Die Klägerin trat am 14.03.1992 in die Konzerngesellschaft B. S. GmbH ein. Sie war als Produktspezialistin mit eigenem Verkaufsgebiet zur Vertretung des Medi-Tech-Programmes der interventionellen Radiologie der Beklagten tätig. Unter dem 11.05.1993 wurde die Klägerin in den "1992 Long-Term Incentive Plan" durch die B. t S. C. einbezogen. In einem Schreiben der B. S. C. an die Klägerin vom 11.05.1993 heißt es hierzu:
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