Die Klägerin arbeitete ab dem 01.01.1991, zunächst als Geschäftsführungsassistentin bei den Stadtwerken V GmbH aufgrund eines Arbeitsvertrages vom 27.09.1990. Die Stadtwerke V GmbH ist die Muttergesellschaft der Beklagten.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|