LAG Köln - Urteil vom 22.11.1996
4 Sa 905/96
Normen:
BGB § 397 Abs. 2 ;
Fundstellen:
NZA-RR 1997, 123
Vorinstanzen:
ArbG Köln - 15/11 Ca 9531/95 - 20.03.96,

Arbeitsverhältnis: Nachwirkungen - Quittung als negatives Schuldanerkenntnis

LAG Köln, Urteil vom 22.11.1996 - Aktenzeichen 4 Sa 905/96

DRsp Nr. 2001/5942

Arbeitsverhältnis: Nachwirkungen - Quittung als negatives Schuldanerkenntnis

Eine auf einem Quittungsblock handschriftlich verfasste Erklärung, dass - nach Auszahlung der zuvor quittierten Beträge - "keine weiteren Ansprüche" mehr gegen den Arbeitgeber bestünden, kann als ein negatives Schuldanerkenntnis nach § 397 Abs. 2 BGB ausgelegt werden, das Überstundenvergütung aus dem beendeten Arbeitsverhältnis erfasst.

Normenkette:

BGB § 397 Abs. 2 ;

Tatbestand: