Arbeitsverhältnis: Nachwirkungen - Quittung als negatives Schuldanerkenntnis
LAG Köln, Urteil vom 22.11.1996 - Aktenzeichen 4 Sa 905/96
DRsp Nr. 2001/5942
Arbeitsverhältnis: Nachwirkungen - Quittung als negatives Schuldanerkenntnis
Eine auf einem Quittungsblock handschriftlich verfasste Erklärung, dass - nach Auszahlung der zuvor quittierten Beträge - "keine weiteren Ansprüche" mehr gegen den Arbeitgeber bestünden, kann als ein negatives Schuldanerkenntnis nach § 397 Abs. 2BGB ausgelegt werden, das Überstundenvergütung aus dem beendeten Arbeitsverhältnis erfasst.