Arbeitsverhältnis: mehrere Befristungen - Wartezeit i.S. von § 1 Abs. 1 KSchG
LAG Hamm, Urteil vom 20.12.1996 - Aktenzeichen 5 Sa 1307/95
DRsp Nr. 2001/5778
Arbeitsverhältnis: mehrere Befristungen - Wartezeit i.S. von § 1 Abs. 1KSchG
Auch wenn zwei aufeinanderfolgende (befristete) Arbeitsverhältnisse zu demselben Arbeitgeber in einem engen sachlichen Zusammenhang stehen, ist die zwischen ihnen liegende - und sei es nur zweiwöchige - Zeit rechtlicher Unterbrechung nicht auf die Wartefrist des § 1 Abs. 1KSchG anzurechnen.