LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 12.03.2015
3 Sa 437/14
Normen:
SGB IV § 8 Abs. 4;
Vorinstanzen:
ArbG Trier, vom 21.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1506/13

Arbeitsverhältnis einer Korrekturleserin in Zeitungsverlag bei vollständiger Eingliederung in die betrieblichen Abläufe

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.03.2015 - Aktenzeichen 3 Sa 437/14

DRsp Nr. 2015/14289

Arbeitsverhältnis einer Korrekturleserin in Zeitungsverlag bei vollständiger Eingliederung in die betrieblichen Abläufe

1. Für die Abgrenzung "abhängiger" Beschäftigung von "freier" Mitarbeit gibt es kein Einzelmerkmal, das aus der Vielzahl möglicher Merkmale unverzichtbar vorliegen muss; inhaltlich ist maßgeblich darauf abzustellen, inwieweit durch Fremdbestimmung der Arbeit in fachlicher, zeitlicher, örtlicher und organisatorischer Hinsicht eine persönliche Abhängigkeit der Dienstleistenden gegeben ist. 2. Für Tätigkeiten, die sowohl im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses als auch im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses erbracht werden können, gilt der Grundsatz, dass bei untergeordneten (einfachen) Arbeiten eher eine Eingliederung in die fremde Arbeitsorganisation anzunehmen ist als bei gehobenen Tätigkeiten; bei einfachen Tätigkeiten und insbesondere manchen mechanischen Handarbeiten bestehen von vornherein nur geringe Gestaltungsmöglichkeiten, so dass schon wenige organisatorische Weisungen die Beschäftigte in der Ausübung der Arbeit so festlegen können, dass von einer im Wesentlichen freien Gestaltung der Tätigkeit keine Rede mehr sein kann.