ArbG Berlin, vom 10.09.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Ca 1643/91
Arbeitsverhältnis: Begründung bei Vertragsbeziehungen mit arbeitnehmerähnlichen Personen
LAG Berlin, Urteil vom 09.03.1992 - Aktenzeichen 9 Sa 96/91
DRsp Nr. 2002/8111
Arbeitsverhältnis: Begründung bei Vertragsbeziehungen mit arbeitnehmerähnlichen Personen
Gewährt ein Sozialhilfeträger Eingliederungshilfe für Behinderte nach Maßgabe der §§ 39, 40BSHG, indem er lediglich die notwendigen Kosten für die sozialpädagogische Einzelbetreuung behinderter Kinder übernimmt, werden zwischen dem Einzelfallhelfer und dem Sozialhilfeträger im Zweifel eigene Rechtsbeziehungen nicht begründet.