LAG Düsseldorf - Urteil vom 19.03.1997
4 Sa 1670/96
Normen:
SVG (Soldatenversorgungsgesetz) § 8 ;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 13.09.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 3036/96

Arbeitsverhältnis: Begriff i.S. des Soldatenversorgungsgesetzes

LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.03.1997 - Aktenzeichen 4 Sa 1670/96

DRsp Nr. 2002/8508

Arbeitsverhältnis: Begriff i.S. des Soldatenversorgungsgesetzes

Ein erstes auf Dauer angelegtes Arbeitsverhältnis im Sinne des § 8 SVG liegt auch dann vor, wenn der ehemalige Zeitsoldat lediglich gut zwei Monate in einem Anstellungsverhältnis mit vorgeschalteter Probezeit beschäftigt und dieses Anstellungsverhältnis dann einvernehmlich beendet wird. Auf das danach bei einem anderen Arbeitgeber begründete Arbeitsverhältnis ist die Wehrdienstzeit des ehemaligen Zeitsoldaten nicht anzurechnen.

Normenkette:

SVG (Soldatenversorgungsgesetz) § 8 ;
Vorinstanz: ArbG Düsseldorf, vom 13.09.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 3036/96