Die Parteien streiten über den Fortbestand ihres Arbeitsverhältnisses nach mehrfacher Befristung.
Die Klägerin ist bei der Beklagten im - (im folgenden: seit dem 01. April 1994 zunächst als Sachbearbeiterin in der Liegenschaftsverwaltung und seit der Jahreswende 1994/1995 im Arbeitsgebiet 3.2.C als Sachbearbeiterin in der Zentralen Überprüfung von Bescheiden nach dem Vermögensgesetz nach der Tätigkeitsdarstellung vom 21.12.1994 und der Tätigkeitsbewertung vom 18.01.1995 (vgl. dazu Bl. 21 bis 24 d. A.) tätig.
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