ArbG Köln, vom 27.10.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 19 Ca 1957/94
Arbeitsverhältnis: Befristung bei Neuabschluss eines Arbeitsvertrages
LAG Köln, Urteil vom 01.06.1995 - Aktenzeichen 6 Sa 187/95
DRsp Nr. 2001/4231
Arbeitsverhältnis: Befristung bei Neuabschluss eines Arbeitsvertrages
1. Der Neuabschluss eines befristeten Arbeitsvertrages verstößt dann nicht gegen das tarifliche Verlängerungsverbot der Zusatzvereinbarung zum MTV-DW, wenn es sich um eine Neueinstellung handelt.2. Es bleibt unentschieden, ob bei solchen Neueinstellungen die tarifliche Dreijahresfrist für die Höchstdauer der Befristung erneut zu laufen beginnt.