ArbG Frankfurt/Main, vom 24.08.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Ca 4643/94
Arbeitsverhältnis: Befristung -Kündigungsmöglichkeit innerhalb der Befristung
LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.06.1995 - Aktenzeichen 11 Sa 2058/94
DRsp Nr. 2000/2012
Arbeitsverhältnis: Befristung -Kündigungsmöglichkeit innerhalb der Befristung
1. Ein auf die Dauer von drei Jahren befristetes Arbeitsverhältnis ist grundsätlich während seines befristeten Bestandes nicht fristgemäß kündbar2. Der damit einzelvertraglich gesicherte Bestand des Arbeitsverhältnisses steht aber unter dem Vorbehalt der Kündbarkeit durch den Konkursverwalter mit der gesetzlichen Kündigungsfrist (§ 22 Abs. 1 Satz 2 KO).3. Bei dieser Regelung handelt es sich um zwingendes Gesetzesrecht, mit dem im Interesse des Gesamtzweckes des Konkursverfahrens in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise insofern in bestehende Arbeitsverhältnisse eingegriffen wird, als es - falls diese eine längere als die gesetzliche Kündigungsfrist vorsehen - zu einer Verkürzung der Kündigungsfrist auf die Dauer der jeweils in Betracht kommenden gesetzlichen Kündigungsfrist kommt.