ArbG Köln, vom 06.12.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 20 Ca 5340/95
Arbeitsverhältnis: Befristung - Zweckbefristung i.S. des BErzGG
LAG Köln, Urteil vom 20.06.1996 - Aktenzeichen 6 Sa 215/96
DRsp Nr. 2001/6025
Arbeitsverhältnis: Befristung - Zweckbefristung i.S. des BErzGG
Ist die Befristung des Arbeitsvertrages bei einer Erziehungsurlaubsvertretung mit einer Höchstdauer kalendermäßig bestimmt und daneben vereinbart, der befristete Arbeitsvertrag solle nicht über die Dauer des Arbeitsverhältnisses der zu vertretenden Stelleninhaberin andauern, so handelt es sich nicht um eine nach § 21 Abs. 3BErzGG unzulässige Zweckbefristung.