ArbG Berlin, vom 10.12.1990 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Ca 364/90
Arbeitsverhältnis: Befristung - Ärzte in Weiterbildung
LAG Berlin, Urteil vom 22.04.1991 - Aktenzeichen 9 Sa 6/91
DRsp Nr. 1999/7724
Arbeitsverhältnis: Befristung - Ärzte in Weiterbildung
1. Zur Zulässigkeit der Befristung von Arbeitsverträgen mit Ärzten in der Weiterbildung.2. Ein Anspruch auf Abschluß eines privatrechtlichen Arbeitsvertrages besteht im allgemeinen nicht.3. Mehrfache befristete Arbeitsverträge innerhalb der gesetzlich zulässigen Höchstdauer von acht bzw. zwei Jahren mit Ärzten in der Weiterbildung sind nicht deshalb unwirksam, weil sich das Weiterbildungsziel des Arztes geändert hat. Es ist nicht erforderlich, daß sich die Befristungsdauer zeitlich mit dem zum Erwerb der Anerkennung als Gebietsarzt notwendigen Zeitraum deckt.