ArbG Köln, vom 15.11.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 8845/94
Arbeitsverhältnis: Anspruch auf Wiedereinstellung nach Änderung der betrieblichen Verhältnisse
LAG Köln, Urteil vom 31.07.1996 - Aktenzeichen 7 Sa 60/96
DRsp Nr. 2001/6003
Arbeitsverhältnis: Anspruch auf Wiedereinstellung nach Änderung der betrieblichen Verhältnisse
Eine Änderung betrieblicher Verhältnisse nach Ausspruch einer Kündigung ist als solche keine Rechtsgrundlage für einen "Anspruch auf Wiedereinstellung", sondern lediglich tatsächliche Voraussetzung für ein mögliches Eingreifen der arbeitsrechtlichen allgemeinen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, aus der sich ein "Anspruch auf Wiedereinstellung" als Erfüllungs- oder Schadenersatzanspruch ergeben kann.