LAG Köln - Urteil vom 31.07.1996
7 Sa 60/96
Normen:
BGB §§ 242, 611 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 15.11.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 8845/94

Arbeitsverhältnis: Anspruch auf Wiedereinstellung nach Änderung der betrieblichen Verhältnisse

LAG Köln, Urteil vom 31.07.1996 - Aktenzeichen 7 Sa 60/96

DRsp Nr. 2001/6003

Arbeitsverhältnis: Anspruch auf Wiedereinstellung nach Änderung der betrieblichen Verhältnisse

Eine Änderung betrieblicher Verhältnisse nach Ausspruch einer Kündigung ist als solche keine Rechtsgrundlage für einen "Anspruch auf Wiedereinstellung", sondern lediglich tatsächliche Voraussetzung für ein mögliches Eingreifen der arbeitsrechtlichen allgemeinen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, aus der sich ein "Anspruch auf Wiedereinstellung" als Erfüllungs- oder Schadenersatzanspruch ergeben kann.

Normenkette:

BGB §§ 242, 611 Abs. 1 ;
Vorinstanz: ArbG Köln, vom 15.11.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 8845/94