Mit der vorliegenden Klage macht die Klägerin die restliche Rückzahlung eines Gratifikationsanspruches geltend. Der Beklagte begehrt widerklagend im Wege der Stufenklage die Erteilung einer korrigierten Gehaltsabrechnung und Auszahlung des sich daraus ergebenden Betrages.
Der am 29.03.1962 geborene Kläger war aufgrund eines schriftlichen Arbeitsvertrages vom 08./11.03.1994 (Blatt 63 ff. d.A.) seit dem 01.04.1994 bei der Klägerin als Klinikreferent im Außendienst zu einem monatlichen Bruttogehalt von zuletzt 5.950,00 DM tätig. Nach § 7 des Arbeitsvertrages war die bei der Klägerin bestehende Betriebsordnung Bestandteil des Arbeitsvertrages.
§ 15 der Betriebsordnung in der Fassung vom 10.01.1997 (Blatt 67 ff. d.A.) sieht Folgendes vor:
"...
§ 15
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