LAG Schleswig-Holstein, vom 23.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Sa 339/05
ArbG Lübeck, vom 24.05.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 655 (6)/05
Arbeitsschutz; Gefährdungsbeurteilung
BAG, Urteil vom 12.08.2008 - Aktenzeichen 9 AZR 1117/06
DRsp Nr. 2008/16215
Arbeitsschutz; Gefährdungsbeurteilung
»1. Arbeitnehmer haben nach § 5 Abs. 1ArbSchG iVm. § 618 Abs. 1BGB Anspruch auf eine Beurteilung der mit ihrer Beschäftigung verbundenen Gefährdung.2. § 5 Abs. 1ArbSchG räumt dem Arbeitgeber bei dieser Beurteilung einen Spielraum ein. Der Betriebsrat hat bei dessen Ausfüllung nach § 87 Abs. 1 Nr. 7BetrVG mitzubestimmen. Der einzelne Arbeitnehmer kann deshalb nicht verlangen, dass die Gefährdungsbeurteilung nach bestimmten von ihm vorgegebenen Kriterien durchgeführt wird.«
Orientierungssätze:1. Den Vorschriften des technischen Arbeitsschutzes kommt insoweit eine Doppelwirkung zu, als Schutzpflichten über § 618 Abs. 1BGB in das einzelne Arbeitsverhältnis hineinwirken. Sie begründen dann zusätzlich zu einer öffentlich-rechtlichen Pflicht eine privatrechtliche Verpflichtung, die der Arbeitgeber gegenüber dem einzelnen Arbeitnehmer zu erfüllen hat.2. Welche öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutznormen über § 618 Abs. 1BGB Erfüllungsansprüche im Privatrechtsverhältnis begründen, ist durch Auslegung zu ermitteln. Die Arbeitsschutzvorschrift muss neben ihrem öffentlich-rechtlichen Zweck gerade auch den Schutz des einzelnen Arbeitnehmers zum Ziel haben.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.