Die Parteien streiten über die wirksame Beendigung ihres Rechtsverhältnisses.
Die am 08. Juli 1961 geborene Klägerin ist Garten- und Landschaftsplanerin, ledig und inzwischen Mutter eines Kindes. Seit dem 16. März 1992 ist oder war sie in dem von dem Beklagten unterhaltenen Planungsbüro im Bereich Landschaftsplanung tätig, zuletzt aufgrund des "Vertrages über freie Mitarbeit" vom 14. Oktober 1994 (Bl. 6 d.A.). Am 13. Juni 1996 teilte die Klägerin dem Beklagten mit, daß sie schwanger sei. Der Beklagte kündigte das Rechtsverhältnis mit der Klägerin mit Schreiben vom 30. September 1996 (Bl. 5 d.A.) ordentlich zum 15. November 1996.
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