Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 19.01.2010 -
Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen wird für zulässig erklärt.
I. Mit Schreiben vom 29.04.2007 bewarb sich die Klägerin bei der Beklagten um eine Stelle als Verwaltungsangestellte. Nach einem Vorstellungsgespräch wurde der Klägerin von der Beklagten mit Schreiben vom 10.10.2007 mitgeteilt, dass sie - die Beklagte - sich für eine andere Bewerberin entschieden habe.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|