Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerinnen gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Herford vom 09.11.2009 – 1 Ga 29/09 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.560,00 € festgesetzt.
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