Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bochum vom 08.10.2009 -
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 19.312,83 € festgesetzt.
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Die Parteien streiten im Beschwerderechtszug über die Zulässigkeit des Rechtsweges.
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