Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 10.09.2008,
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger aus dem Jahr 2007 noch ein Urlaubsanspruch von 5 Tagen zusteht, nachdem der Kläger nach seiner Behauptung während des Werksurlaubs eine Woche gearbeitet hat.
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