1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12. Februar 2009 -
2. Der Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet.
Hinweise des Senats:
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