Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 24.03.2009 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Arbeitsplatzgestaltung des Arbeitsverhältnisses der Klägerin.
Die Klägerin ist bei der beklagten Bundesrepublik als Verwaltungsangestellte in der Registratur tätig. Ihr Monatsverdienst beträgt rund 2.000,00 - brutto.
Zuletzt war die Klägerin als Registratorin verantwortlich für das Referat Bürgerservice des Bundesinnenministeriums in der Dienststelle B . Ihre Aufgabe besteht in der Zuordnung Vielzahl regelmäßig eingehender Anfragen von Bürgern an das B zu den Geschäftsakten sowie die Verwaltung einer Reihe von Sachakten.
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