ArbG Oberhausen, vom 24.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 532/05
Arbeitsplatzabfindung bei Begründung von Altersteilzeit als Insolvenzforderung
LAG Düsseldorf, Urteil vom 01.09.2006 - Aktenzeichen 17 Sa 254/06
DRsp Nr. 2007/866
Arbeitsplatzabfindung bei Begründung von Altersteilzeit als Insolvenzforderung
»1. Insolvenzforderungen können im Unterschied zu Masseverbindlichkeiten nicht im Wege der Leistungsklage geltend gemacht werden. Statthafte Klageart ist vielmehr die Feststellungsklage. Eine gleichwohl gegen den Insolvenzverwalter erhobene Leistungsklage ist unzulässig.2. Eine im Zusammenhang mit der Begründung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vereinbarte Abfindung "für den Verlust des Arbeitsplatzes" begründet auch für den Zeitraum nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine Masseverbindlichkeit, sondern lediglich eine Insolvenzforderung.
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