Gründe:
A.
Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob es verfassungswidrig war, daß das Arbeitsförderungsgesetz bis zu seiner Novellierung im Jahre 1979 bei der Berechnung der Anwartschaftszeiten für den Bezug von Arbeitslosengeld Zeiten des gesetzlichen Mutterschutzes, in denen die Mutter in keinem die Beitragspflicht begründenden Beschäftigungsverhältnis stand, unberücksichtigt ließ.
I.
In den §§ 100 ff. des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) vom 25. Juni 1969 (BGBl. I S. 582) - zuletzt geändert durch das Gesetz zur Konsolidierung der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetz - AFKG) vom 22. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1497) - sind die Voraussetzungen für die Bewilligung des Arbeitslosengeldes geregelt. Das Gesetz bestimmt:
§ 100 Abs. 1