I. Die Beteiligten streiten um die Wirksamkeit einer Betriebsratswahl.
Die Beteiligte zu 4) ist eine gemeinnützige GmbH (im folgenden: "die Gesellschaft"), die ausschließlich steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der
Für ihre Einrichtungen ist sie Mitglied im D. e. V.. Ihre Gesellschafter sind mehrere kirchliche Einrichtungen und Untergliederungen.
Sie betreibt mit Geldern der Bundesagentur für Arbeit mehrere Arbeitslosenprojekte. Sie befasst sich mit der beruflichen Qualifizierung von Erwerbslosen. Gegenwärtig arbeitet sie mit rund 600 Langzeitarbeitslosen.
Dies ist auch ihr festgelegter Zweck, der unter Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrags wie folgt beschrieben ist:
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