LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 23.11.2000
L 2 AL 22/99
Normen:
AFG § 119 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
info also 2001, 206
Vorinstanzen:
SG Halle, vom 25.02.1999

Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit bei Verlust des Arbeitsplatzes wegen Verlust der Fahrerlaubnis nach privater Trunkenheitsfahrt

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.11.2000 - Aktenzeichen L 2 AL 22/99

DRsp Nr. 2002/17035

Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit bei Verlust des Arbeitsplatzes wegen Verlust der Fahrerlaubnis nach privater Trunkenheitsfahrt

1. Zur Frage, wann die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Berufskraftfahrers wegen des Verlustes der Fahrerlaubnis nach einer Trunkenheitsfahrt außerhalb der betrieblichen Tätigkeit den Eintritt einer Sperrzeit rechtfertigt. 2. Bei der Entscheidung sind die Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb und die Besonderheiten des Geschehensablauf zu berücksichtigen.

Normenkette:

AFG § 119 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ;
Vorinstanz: SG Halle, vom 25.02.1999
Fundstellen
info also 2001, 206