LAG Niedersachsen, vom 23.09.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Sa 609/02
ArbG Hannover, vom 28.02.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 267/01
Arbeitslohn; Prozeßrecht; Insolvenzrecht - Arbeitszeitguthaben; Sicherung der Abgeltung durch ein besonderes Treuhandkonto des Arbeitgebers; Aussonderung in der Insolvenz des Arbeitgebers?
BAG, Urteil vom 24.09.2003 - Aktenzeichen 10 AZR 640/02
DRsp Nr. 2003/16054
Arbeitslohn; Prozeßrecht; Insolvenzrecht - Arbeitszeitguthaben; Sicherung der Abgeltung durch ein besonderes "Treuhandkonto" des Arbeitgebers; Aussonderung in der Insolvenz des Arbeitgebers?
»Vom Arbeitgeber auf einem besonderen Bankkonto für die Abgeltung von Arbeitszeitguthaben der Arbeitnehmer bereitgestellte Gelder unterliegen in der Insolvenz nicht der Aussonderung, wenn der Arbeitgeber selbst Inhaber des Kontos ist.«
Orientierungssätze:1. Ein insolvenzgesichertes, zur Aussonderung berechtigendes Treuhandverhältnis setzt grundsätzlich voraus, daß Vermögensgegenstände des Treugebers in das Vermögen des Treuhänders gelangen und dort unterscheidbar vorhanden sind.2. Eine Separierung von Vermögensgegenständen des Arbeitgebers zur künftigen Befriedigung von Forderungen der Arbeitnehmer genügt hierfür nicht, wenn diese Vermögensgegenstände trotz der Separierung im Vermögen des Arbeitgebers verbleiben.3. Deshalb fällt ein auf den Arbeitgeber als Inhaber lautendes Bankkonto im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers grundsätzlich auch dann ohne Aussonderungsmöglichkeit in die Insolvenzmasse, wenn auf ihm ausschließlich Gelder zur Abgeltung bestimmter Arbeitszeitguthaben der Arbeitnehmer bereitgestellt wurden.
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