ArbG Essen, vom 26.09.1989 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 2933/89
Arbeitsgerichtsverfahren: Widerruf eines Prozessvergleichs - Wirksamkeit
LAG Düsseldorf, Urteil vom 17.01.1990 - Aktenzeichen 4 Sa 1227/89
DRsp Nr. 2002/8969
Arbeitsgerichtsverfahren: Widerruf eines Prozessvergleichs - Wirksamkeit
Wird die Möglichkeit des Widerrufes eines Prozessvergleiches durch schriftliche Anzeige an das Arbeitsgericht vereinbart, bedarf der Widerruf dieses Vergleiches als bestimmender Schriftsatz im Sinne des § 129ZPO der eigenhändigen Unterschrift, eine Paraphe, d.h. eine Buchstabenfolge, die sich als gewollte Abkürzung des Namens darstellt, genügt nicht.