LAG Niedersachsen - Urteil vom 24.06.1975 - 1/7a (5) Sa 1015/74,
Arbeitsgerichtsverfahren: Voraussetzungen für die Gewährung von Widereinsetzung bei Versäumung der Begründungsfrist für eine Divergenzrüge
BAG, Beschluß vom 26.11.1975 - Aktenzeichen 3 AZR 447/75
DRsp Nr. 2007/24619
Arbeitsgerichtsverfahren: Voraussetzungen für die Gewährung von Widereinsetzung bei Versäumung der Begründungsfrist für eine Divergenzrüge
»Ist gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts nur die Divergenzrevision statthaft, dann muß der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsbegründungsfrist gemäß § 236 Nr. 3ZPO die Darlegung einer Divergenz im Sinne von § 72 Abs. 1 Satz 2 oder Satz 3 ArbGG enthalten.«