ArbG Essen, vom 02.08.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1973/93
Arbeitsgerichtsverfahren: Vergleichswiderruf - fehlerhafte Adressierung des Widerrufsschriftsatzes
LAG Düsseldorf, Urteil vom 21.04.1994 - Aktenzeichen 5 (9) Sa 235/94
DRsp Nr. 2002/8727
Arbeitsgerichtsverfahren: Vergleichswiderruf - fehlerhafte Adressierung des Widerrufsschriftsatzes
Durch den rechtzeitigen Eingang eines den vor dem Landesarbeitsgericht widerruflich geschlossenen Vergleichs widerrufenden Schriftsatz beim Arbeitsgericht wird der Vergleich nicht wirksam widerrufen, wenn dieses Schreiben nicht mehr rechtzeitig vor Ablauf der Widerrufsfrist zum Landesarbeitsgericht gelangt.