ArbG Siegburg, vom 15.11.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 2523/95
Arbeitsgerichtsverfahren: Urteilsverfahren - Rüge der örtlichen Zuständigkeit - Nichterscheinen der rügenden Partei
LAG Köln, Urteil vom 02.04.1996 - Aktenzeichen 7 Ta 20/96
DRsp Nr. 2001/6063
Arbeitsgerichtsverfahren: Urteilsverfahren - Rüge der örtlichen Zuständigkeit - Nichterscheinen der rügenden Partei
1. Die schriftliche Rüge der örtlichen Zuständigkeit der Beklagten ist gemäß § 17 Abs. 3 Satz 2 GVG, § 48aArbGG unbeachtlich, wenn der Beklagte in der mündlichen Verhandlung nicht erscheint.2. Allerdings hat der Vorsitzende die Frage der örtlichen Zuständigkeit von Amts wegen zu prüfen. Eine Verweisung kann er nicht allein aussprechen.