ArbG Offenbach, vom 04.04.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 98/94
Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsweg - Klage auf Abführung von Beiträgen zur Sozialversicherung
LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 14.07.1995 - Aktenzeichen 15 Ta 240/95
DRsp Nr. 2001/15007
Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsweg - Klage auf Abführung von Beiträgen zur Sozialversicherung
Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist unzulässig, soweit eine isolierte Klage auf Abführung von Beiträgen zur Sozialversicherung erhoben ist. Insoweit ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet.