ArbG Wesel, vom 18.01.1994 - Vorinstanzaktenzeichen Ba 244/93
Arbeitsgerichtsverfahren: Mahnverfahren - Zurückweisung des Antrags
LAG Düsseldorf, Beschluss vom 10.03.1994 - Aktenzeichen 7 Ta 29/94
DRsp Nr. 2002/8743
Arbeitsgerichtsverfahren: Mahnverfahren - Zurückweisung des Antrags
Der den Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheides zurückweisende Beschluss des Rechtspflegers ist auch dann gemäß § 691 Abs. 3 Satz 2 ZPO unanfechtbar, wenn er auf in Abs. 1 ebenda nicht genannte Sachverhalte gestützt wird (hier: Zurückweisung wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses).