LAG Baden-Württemberg, vom 09.05.1975 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Sa 119/74
Arbeitsgerichtsverfahren: Divergenzrevision
BAG, Urteil vom 30.09.1975 - Aktenzeichen 2 AZR 398/75
DRsp Nr. 2007/24651
Arbeitsgerichtsverfahren: Divergenzrevision
»1. Mit dem Institut der Divergenzrevision soll die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu bestimmten gesetzlichen Vorschriften gesichert werden. Es bezweckt nicht, allgemeine auf mehreren Rechtsgebieten auftretende Rechtsfragen einheitlich zu beantworten.2. Ist das angefochtene Urteil auf Vorschriften des Personalvertretungsrechts gestützt (hier: §§ 59, 68LPVG Baden-Württemberg), dann kann die Divergenzrevision nicht damit begründet werden, das Urteil weiche von Entscheidungen zum Betriebsverfassungsgesetz (hier: § 102BetrVG) ab.«