ArbG Krefeld, vom 05.02.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1668/91
Arbeitsgerichtsverfahren: Aussetzung wegen Vorgreiflichkeit
LAG Düsseldorf, Beschluss vom 11.03.1992 - Aktenzeichen 7 Ta 58/92
DRsp Nr. 2002/8867
Arbeitsgerichtsverfahren: Aussetzung wegen Vorgreiflichkeit
Eine Aussetzung wegen Vorgreiflichkeit eines anderen Rechtsstreits darf erst dann erfolgen, wenn feststeht, daß der anstehende Rechtsstreit nicht aus anderen Gründen zu einer Entscheidung gebracht werden kann; es reicht nicht aus, wenn der anstehende Rechtsstreit möglicherweise von dem Ausgang des anderen Rechtsstreits abhängt.