I.
Der Kläger begehrt die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage.
Der Kläger wurde von der Beklagten mit Wirkung vom 1. Juli 1989 als "Projektmanager" für eine monatliche Bruttovergütung von 17.500,-- DM eingestellt. Der Vertrag war befristet auf die Dauer von fünf Jahren bis zum 30. Juni 1994.
Bei der Beklagten sind regelmäßig weitaus mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigt.
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