LAG Düsseldorf - Urteil vom 13.10.2004
4 (5) Sa 1121/04
Normen:
ArbZG § 11 Abs. 1 § 11 Abs. 3 Satz 2 § 12 Abs. 1 Satz 1 ; TVK § 12 Abs. 2 § 16 Abs. 1, 5 ;
Fundstellen:
LAGReport 2005, 142
Vorinstanzen:
ArbG Essen, vom 19.05.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 517/04

Arbeitsfreier Sonntag oder Werktag als Ersatzruhetag

LAG Düsseldorf, Urteil vom 13.10.2004 - Aktenzeichen 4 (5) Sa 1121/04

DRsp Nr. 2005/1130

Arbeitsfreier Sonntag oder Werktag als Ersatzruhetag

»1. Ein Ersatzruhetag gem. § 11 III ArbZG kann auch an einem ohnehin arbeitsfreien Sonntag oder arbeitsfreien sonstigen Werktag gewaehrt werden; arbeitszeitrechtlich besteht allein ein Anspruch auf einen beschaeftigungsfreien Tag pro Woche.2. § 16 TVK enthaelt keine abweichende Regelung im Sinne von § 12 I ArbZG : Danach bleibt es bei 15 beschaeftigungsfreien Sonntagen ausserhalb der Konzert- und Theaterferien.«

Normenkette:

ArbZG § 11 Abs. 1 § 11 Abs. 3 Satz 2 § 12 Abs. 1 Satz 1 ; TVK § 12 Abs. 2 § 16 Abs. 1, 5 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Gewährung von Ersatzruhetagen für Zeiten der Beschäftigung an Wochenfeiertagen sowie über dienstfreie Sonntage außerhalb der Theater-/Konzertferien.

Der Kläger ist als Orchestermusiker im Orchester der Beklagten beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien findet kraft beiderseitiger Tarifbindung der Tarifvertrag für Musiker in Kulturorchestern (TVK) Anwendung. § 16 TVK enthält u. a. folgende Regelung:

"§ 16 Dienstfreie Tage

(1) Der Musiker hat in jeder Kalenderwoche Anspruch auf einen dienstfreien Tag.

...

(5) In jeder Spielzeit sind acht Sonntage beschäftigungsfrei zu lassen."