Die Parteien streiten um Schadensersatz wegen steuerlicher Nachteile, die der Klägerin durch Nachzahlung von Annahmeverzugslohn erst Anfang 1993 statt bereits Ende 1992 entstanden sind.
Die Klägerin war seit August 1969 bei den US-Streitkräften in Wiesbaden beschäftigt.
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