Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 24.02.2011 –
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über Mehrarbeitsvergütung für Unterrichtsstunden, welche die Klägerin in den Monaten Februar, März und Mai 2010 zusätzlich zu ihren regulären Pflichtstunden erteilt hat.
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