LAG Düsseldorf - Urteil vom 20.04.1994
2 Sa 51/94
Normen:
AZO § 3 ; BAT § 15 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Essen, vom 27.10.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1952/93

Arbeitsentgelt: Überstundenvergütung bei fehlender Pausenregelung

LAG Düsseldorf, Urteil vom 20.04.1994 - Aktenzeichen 2 Sa 51/94

DRsp Nr. 2002/8729

Arbeitsentgelt: Überstundenvergütung bei fehlender Pausenregelung

1. Auch in Krankenpflegeanstalten hat der Arbeitgeber gemäß § 3 AZO Dauer und Lage der Pausen nach Anhörung der leitenden Ärzte und der Betriebsvertretung zu regeln und die Regelung durch Aushang an sichtbarer Stelle bekanntzugeben. 2. Zeiten, in denen sich eine Stationsschwester im Bereitschaftszimmer aufhält und sowohl auf Anforderungen von Patienten als auch von Ärzten und Besuchern reagieren muß, sind als Arbeitsbereitschaft und nicht als Pause zu werten. 3. Fehlt eine generelle Pausenregelung, führt das dazu, daß für die während der Pause durchgeführten Tätigkeiten Anspruch auf Überstundenvergütung besteht.

Normenkette:

AZO § 3 ; BAT § 15 Abs. 1 ;
Vorinstanz: ArbG Essen, vom 27.10.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1952/93