Arbeitsentgelt: tarifliche Sonderzahlung - Ausschluss bei Ausscheiden im laufenden Jahr
LAG Düsseldorf, Urteil vom 14.08.1991 - Aktenzeichen 15 Sa 602/91
DRsp Nr. 2002/14935
Arbeitsentgelt: tarifliche Sonderzahlung - Ausschluss bei Ausscheiden im laufenden Jahr
Sieht ein Tarifvertrag vor, dass ein Anspruch auf Sonderzahlung im Jahr des Ausscheidens nicht besteht, besteht für einen Arbeitnehmer, der bis zum 31.12. des Jahres ausscheidet, besteht für den Arbeitnehmer auch unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes kein Anspruch.