Das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 26.11.2010 -
Es wird festgestellt, dass dem Kläger gegen die Beklagte für das Geschäftsjahr 2010 ein anteiliger Anspruch auf Zahlung einer arbeitsvertraglich garantierten Tantieme für den Zeitraum vom 01.01.2010 bis 31.05.2010 in Höhe von € 5.000,-- brutto zusteht.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung der Beklagten und die weitergehende Anschlussberufung des Klägers werden zurückgewiesen.
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