LAG Hamm - Urteil vom 27.09.2012
15 Sa 938/12
Normen:
BGB § 138 Abs. 2; BGB § 611 Abs. 1; BGB § 611 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Paderborn, vom 26.04.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 77/12

Arbeitsentgelt; Sittenwidrigkeit der Entgeltvereinbarung

LAG Hamm, Urteil vom 27.09.2012 - Aktenzeichen 15 Sa 938/12

DRsp Nr. 2013/2467

Arbeitsentgelt; Sittenwidrigkeit der Entgeltvereinbarung

Eine Beschränkung des Entgelts auf Provisionseinnahmen kann sittenwidrig sein, wenn es dem Arbeitnehmer nicht möglich ist, trotz aller Mühe zu einer angemessenen Vergütung zu kommen. Das ist etwa dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen gar nicht in der Lage ist, die vereinbarten Provisionen zu verdienen. Der Arbeitnehmer trägt insoweit die Darlegungs- und Beweislast.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 26.04.2012 – 1 Ca 77/12 – wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 138 Abs. 2; BGB § 611 Abs. 1; BGB § 611 Abs. 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten um Entgeltansprüche des Klägers.