Arbeitsentgelt: Prämie für Verbesserungsvorschlag - Voraussetzungen
LAG Hamm, Urteil vom 04.09.1996 - Aktenzeichen 14 Sa 2236/95
DRsp Nr. 2001/5836
Arbeitsentgelt: Prämie für Verbesserungsvorschlag - Voraussetzungen
Der Vorschlag eines Mitarbeiters einer Versicherungsgesellschaft, der die (verzögerte) Auszahlung von Schadensbeträgen an diverse Gläubiger betrifft, ist kein zulässiger Verbesserungsvorschlag, weil er in den Bereich der Geschäftspolitik fällt.