LAG Hamm - Urteil vom 24.07.1996
2 Sa 1697/95
Normen:
ZPO § 850h Abs. 2 ;
Fundstellen:
JurBüro 1997, 273

Arbeitsentgelt: Pfändung und Überweisung bei verschleiertem Arbeitseinkommen

LAG Hamm, Urteil vom 24.07.1996 - Aktenzeichen 2 Sa 1697/95

DRsp Nr. 2001/5845

Arbeitsentgelt: Pfändung und Überweisung bei verschleiertem Arbeitseinkommen

Bei der Bemessung eines verschleierten Arbeitseinkommens ist die übliche Vergütung der vom Schuldner wahrgenommenen Tätigkeiten maßgeblich. Daneben kommt es auch auf die Art der Arbeitsleistung, die verwandtschaftlichen Beziehungen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Arbeitgeberin an (4.000,00 DM bei Geschäftsführertätigkeit für eine GmbH mit einem Jahresumsatz von 6.500.000 DM, deren Anteile im Alleineigentum der Ehefrau des Schuldners stehen).

Normenkette:

ZPO § 850h Abs. 2 ;
Fundstellen
JurBüro 1997, 273